Häufig gestellte Fragen und Antworten

Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihrer Frage keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns eine E-Mail unter info@praxis-beck.com.
Wieviel Tagen nach Ausstellung meiner Heilmittelverordnung (Rezept) durch den Arzt verfällt diese?
Antwort:
In der Regel nach 10 Tagen verliert die Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit.
Habe ich Anspruch auf weitere Behandlungen?
Antwort:
Je nach Diagnose und Beschwerden entscheidet der Arzt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges über die Anzahl der Behandlungen. Ist der Regelfall ausgeschöpft, kann der Arzt jederzeit bei bestehenden Schmerzen und Funktionseinschränkung eine Verordnung auch außerhalb des Regelfalles ausstellen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Ich habe meinen Termin bei Ihnen verpasst, werde ich bestraft?
Antwort:
Nein, Sie werden nicht bestraft, jedoch sehen wir uns gezwungen für die entstandenen Kosten durch die Bereitstellung unserer Dienstleistung eine moderate Ausfallgebühr von 15,00 Euro zu verlangen. Bitte sagen Sie uns einen Termin immer 24 Stunden vorher ab, damit wir Gelegenheit haben, diesen wieder zu besetzen. Auch bei kurzfristigeren Absagen sind wir immer bemüht diesen anderweitig zu besetzen (Wartelistenpatienten), um Ihnen Ausfallgebühren zu ersparen.
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